Verein

Auszug aus der Satzung vom 26.10.2021

2. Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, nämlich die Sammlung, Pflege, Erhaltung, Ausstellung und Förderung klassischer elektronischer Unterhaltungsgeräte, sowie die Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zu diesem technischen Kulturgut. Zu den benannten Unterhaltungsgeräten zählen hauptsächlich:

  • Videospielautomaten (Standgeräte und zugehörige Platinen ohne Epochenbegrenzung),
  • Videospielkonsolen (Heimspielgeräte, welche nicht mehr erhältlich oder selten sind),
  • Heimcomputersysteme (welche dem Spielzweck dienen und nicht mehr erhältlich oder selten sind),
  • Flipper (ohne Epochenbegrenzung),
  • Emulatoren (wie z.B. auf MAME oder VAntAGE basierende Emulationen klassischer Spielsysteme).

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • Präsentation der genannten Unterhaltungsgeräte in der im weiteren benannten, der Öffentlichkeit frei zugänglichen Vereinslokalität, sowie bei Vereinstreffen, um allen interessierten Person einen Zugang zu historischem, technischen Kulturgut zu vermitteln,
  • die Teilnahme an und Ausrichtung von öffentlich zugänglichen Ausstellungen und Conventions zur Förderung der Erinnerung und des Spielspaßes klassischer Unterhaltungsgeräte,
  • das Ansehen und Image klassischer Unterhaltungsgeräte in der Öffentlichkeit zu erhalten und zu fördern,
  • Unterstützung der Gründung weiterer gemeinnütziger Vereine in der Bundesrepublik Deutschland mit ähnlichem Zweck,
  • Kauf, Erhalt und/oder Restaurierung von Unterhaltungsgeräten,
  • das Sammeln und Ausstellen klassischer Unterhaltungsgeräte im Namen und Eigentum des Vereines.

3. Langfristige Ziele

Die langfristigen Ziele des Vereins sind:

  • die Eröffnung einer Vereinslokalität, in welcher Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnabsicht präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen,
  • in besagter Vereinslokalität die historische und geschichtliche Einordnung der elektronischen Unterhaltungsgeräte und deren originalgetreure Restaurierung darzustellen um somit einen kulturellen Bildungsbeitrag zu leisten,
  • die Vermittlung von technischem Kulturgut an die Öffentlichkeit.